BEWERTUNGEN FÜR RECHTLICHE, STEUERLICHE UND PRIVATE ZWECKE
Als unabhängige und kompetente Sachverständige bieten wir Ihnen eine fundierte Beratung im Vorfeld einer Investitionsentscheidung und stehen Ihnen auch zu allen anderen Fragen rund um die Immobilienbewertung zur Verfügung.
Um im Vorhinein eine Einschätzung des technischen Zustandes, des Kaufpreises und der gesamten Immobilie zu erhalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten; die Bewährtesten hierbei sind das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren.
Wir als Ansprechpartner für eine qualifizierte Immobilien Bewertung bieten Ihnen als zertifizierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV) eine unabhängige und solide Immobilienwertermittlung als ausführliche und gerichtsfeste Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für gerichtliche, steuerliche und private Zwecke. Diese bieten wir Ihnen in unserem weiträumigen Tätigkeitsfeld. Gerne stehen wir Ihnen auch bei Immobilienkäufen beratend zur Seite.
Für größere Bewertungsaufgaben steht ein Netzwerk aus qualifizierten Sachverständigen zur Verfügung, die bei Bedarf in die Bearbeitung eingebunden werden. In Sonderfällen werden wir Sachverständige aus angrenzenden Fachbereichen hinzuziehen.
Anlass für eine Immobilienbewertung können sein:
- Immobilienbewertung bei der Übertragung von Vermögenswerten
- Verkehrswertermittlungen für Banken und Versicherungen
- Verkehrswertermittlung in Erbschaftsangelegenheiten
- Verkehrswertermittlung für Zwangsversteigerungen
- Bewertung für bilanzielle Zwecke
- Verkauf eines bebauten oder unbebauten Grundstückes
- Marktwertgutachten zu steuerlichen Zwecken
- Marktwertermittlung in Vormundschaftssachen
- Kauf einer Immobilie
- Privatverkauf der eigenen Immobilie/n
- Anfangswert und Endwert in Scheidungsfällen
- Zweite Meinung zu bereits ermittelten Werten
Dabei richten wir uns ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen: Wir als zertifizierte Sachverständigen-Gutachter von ImmobilienGutachten24 geben Ihnen eine kompetente Einschätzung, ob ein Kurzgutachten oder ein ausführliches Verkehrswertgutachten in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist.
Weitere Informationen zu unserem Leistungsspektrum finden Sie hier:
Verkehrswertgutachten
Kurzgutachten
Immobilienwertermittlung:
Vergleichswertverfahren |
Sachwertverfahren |
Ertragswertverfahren
Verkehrswertgutachten
Gemäß § 194 BauGB erstellen wir Ihnen, als Sachverständige von Immobilien Gutachten24, qualifizierte Verkehrswertgutachten für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Dabei legen wir besonderen Wert auf eine neutrale und kompetente Bearbeitung der Bewertungsaufgaben, die natürlich termin- und fachgerecht fertig gestellt werden.
Jedes Gutachten wird individuell angefertigt und nach den neuesten standardisierten Verfahren, sowie umfangreichen Marktstudien, erstellt.
Die Möglichkeiten der Erstellung, die sich in der Praxis am meisten bewährt haben, sind:
- Das Vergleichswertverfahren,
- das Sachwertverfahren und
- das Ertragswertverfahren.
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren gilt als die einfachste und zuverlässigste Methode unter den Wertermittlungsverfahren. Ihm wird deshalb der Vorrang vor allen anderen Ermittlungsverfahren eingeräumt, weil es das Marktgeschehen am Besten abbildet.
Dies liegt darin begründet, dass die Kaufpreise in der näheren Umgebung gleicher Lage, Nutzung und Größe leicht verglichen werden können. Die so ermittelten Vergleichspreise bieten den sichersten Anhalt, um auf den tatsächlichen Wert der zu bewertenden Immobilie/Grundstück zu gelangen.
Die optimale Situation wäre hier der direkte Vergleich, da dies jedoch im seltensten Falle praktisch umsetzbar ist, kann auf das Sachwert oder Ertragswertverfahren ausgewichen werden.
Sachwertverfahren
Setzt man die drei gängigen Verfahren der Immobilienbewertung in einen direkten Vergleich, gilt das Sachwertverfahren als besonders ausführliche Form der Wertermittlung. Hierbei handelt es sich um ein objektives und präzises Verfahren, wobei der Wert der Immobilie am Wertermittlungsstichtag nach den Kosten der Herstellung bzw. der Wiederbeschaffung und nach den neuesten standardisierten Verfahren bemessen wird. In erster Linie wird dieses Verfahren bei eigengenutzten Immobilien, wie Eigentumswohnungen und Ein/Zweifamilienhäusern, angewendet.
Ertragswertverfahren
Der zukünftig zu erwartende Gewinn steht bei dem Ertragswertverfahren im Mittelpunkt der Berechnung. Es dient der Ermittlung des Wertes von Renditeobjekten und wird in erster Linie zur Bewertung eines Unternehmens oder eines vermieteten oder verpachteten Grundstückes oder auch einer vermieteten Immobilie verwendet. Hier wird davon ausgegangen, dass sich der Wert aus dem Potenzial zukünftig zu erwartender Gewinne erwirtschaftet und aus dem durchschnittlichen Betriebsertrag ermittelt. Es wird üblicherweise nicht zur Wertermittlung bewohnter Immobilien im Eigenbedarf verwendet, sondern demnach zur Ermittlung von Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern, Gewerbeimmobilien etc. angewendet.
Werteinschätzung/Kurzbewertung
Wenn eine umfangreiche Erstellung eines Verkehrswertgutachtens aus individuellen Gründen wie einer zeitlichen Begrenzung, nicht gewünscht ist, bieten wir Ihnen eine Kurzbewertung/Werteinschätzung Ihrer Immobilie an, die auf der Basis anerkannter Rechenverfahren, wie beispielsweise einem verkürzten Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren, ermittelt wird. Hier fließen neben der langjährigen Erfahrung in der Immobilienwirtschaft auch umfangreiche Marktdaten mit ein. Rechtliche Gegebenheiten, wie sie in das Verkehrsgutachten einfließen, bleiben hier jedoch unberücksichtigt. Berücksichtigt werden in der professionellen Einschätzung Ihrer Immobilie auch alle weiteren wertrelevanten Merkmale wie die Größe, Lage oder auch relevante Immissionen wie der Verkehrslärm.
Sachverständiger
Ricard Prumbaum
1998-2001
Ausbildung zum Kaufmann der Grundstücks-
und Wohnungswirtschaft (IHK Köln)
2002-2004
Weiterbildung zum Immobilienfachwirt
(IHK Köln)
2014-2015
Weiterbildung zum Sachverständigen für Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV Rheinland)
Seit 2000 geschäftsführender Gesellschafter
in der Wohnungswirtschaft
Sachverständiger
Ingo Gräf
Aktualisierung erfolgt in Kürze.
Seit 1998 sind wir im Immobilienbereich tätig und kümmern uns um die Vermietung, Verwaltung und den Kauf und Verkauf, sowie die Bewertung von Immobilien. Als unabhängige und kompetente Sachverständige sehen Sie im Hintergrund einige unserer bundesweit bewerteten Objekte. Wir sind Spezialisten für die Region Köln und Umgebung und besitzen weitreichende Kenntnisse von der Dynamik dieses Marktes.
Kontakt
Ricard Prumbaum Immobilien GmbH
Auenweg 61
50996 Köln
Impressum
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Auenweg 61
50996 Köln
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